Liebe Schüler*innen und liebe Eltern,

für Schüler*innen, die in Risikogebieten Urlaub gemacht haben gelten folgende wesentliche Festlegungen:

1. Aus einem Risikogbiet heimgekehrte Schüler*innen dürfen die Schule erst wieder besuchen, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt.

2. Aus einem Risikogbiet heimgekehrte Schüler*innen dürfen die Schule erst wieder besuchen, wenn sie sich seit 14 Tagen wieder in Deutschland aufhalten UND symptomfrei sind.

Alle aus Risikogebieten heimgekehrte Schüler*innen, auf die keiner der beiden Punkte zutrifft, dürfen die Schule solange nicht besuchen, bis einer der beiden Punkte zutrifft.