1. Allgemeines
An unserer Schule wird weiterhin das Abitur nach drei Jahren absolviert, wobei grundsätzlich auch die Möglichkeit des 12jährigen Bildungsgangs besteht. Schüler, die nach der Einführungsphase erfolgreich versetzt wurden, gehören der Qualifikationsphase an. Es gibt fortan keine Versetzung mehr, nach jedem Halbjahr (Semester) wird geprüft, ob alle Bedingungen für das Bestehen des Abiturs erfüllt werden.
Entscheidend sind nunmehr als Minimum 5 Notenpunkte in den Fächern, Bewertungen ab 4 Notenpunkte gelten als “Leistungsausfall” und können nicht mehr ausgeglichen werden. In den Leistungskursen (5 Stunden Unterricht, 2 Klausuren pro Halbjahr) dürfen insgesamt in allen vier Semestern höchstens 2 Ausfälle auftreten, in den Grundkursen (3 Stunden Unterricht, 1 Klausur pro Halbjahr) dürfen es maximal 4 Ausfälle in allen vier Semestern sein.
2. Die Wahl der Unterrichts- und Prüfungsfächer – ganz individuell
Jeder Schüler stellt noch im 11. Schuljahr nach den Möglichkeiten und Angeboten seiner Schule einen Übersichtsplan auf. Bitte um Beachtung der Tabelle der Wahlmöglichkeiten an der Fritz-Karsen-Schule im Downloadbereich der Website!
Entscheidend sind die 5 Prüfungsfächer als Basis für die Wahl. Jeder Schüler absolviert in 3 Fächern eine schriftliche Prüfung ( 2 Leistungsfächer, 1 Grundkurs), davon mindestens eine Prüfung in einem zentralen Abiturprüfungsfach (Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik). Im 4. Prüfungsfach wird eine mündliche Prüfung abgelegt und bei der 5. Prüfungskomponente kann zwischen einer Facharbeit und einer mündlichen Präsentationsprüfung gewählt werden. Bei beiden letztgenannten Prüfungen bestimmt der Schüler selbst das fächerübergreifende Thema, das von der Schulleitung genehmigt werden muss.
Folgende Leistungskursschienen haben wir derzeit im Angebot:
1. Schiene: | Deutsch | Englisch | Kunst | Geschichte | Psychologie | Biologie | Chemie |
2. Schiene: | Deutsch | Englisch | Kunst | Politikwissenschaft | Mathematik | Biologie |
Beim Ausfüllen der Pläne hilft auch der “Wegweiser für die gymnasiale Oberstufe”. Wichtige Aspekte, die beim Erstellen der Übersichtspläne beachtet werden müssen:
- Die “Tabelle der Wahlmöglichkeiten” ist bei allen Entscheidungen unbedingt zu beachten!
- Neben den Belegungen für 2 Leistungskurse werden mindestens 24 Grundkurse gewählt. Die Wahl weiterer Grundkurse ist zu empfehlen.
- Zwei der Fächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprache müssen sich unter den 1. bis 4. Prüfungsfächern befinden.
- Im 2. (gesellschaftswissenschaftlichen) Aufgabenfeld ist ein Fach durchgängig 4 Semester zu belegen und einzubringen.
- Wer Geschichte als Grund- oder Leistungskurs wählt, muss zwei Pflichtgrundkurse Politikwissenschaft belegen, es sei denn, ein weiteres Fach aus dem 2. Aufgabenfeld wird 4 Semester durchgängig belegt. Dieses weitere Fach muss nicht eingebracht werden.
- Bei der Wahl von Politikwissenschaft, Philosophie oder Geografie sind 2 Pflichtgrundkurse im Fach Geschichte (ge-3, ge-4) zu belegen.
- Im naturwissenschaftlichen Aufgabenfeld ist eine Naturwissenschaft mit 4 Semestern zu belegen und einzubringen. Ist dies Biologie müssen zusätzlich 2 Kurse in Chemie oder Physik belegt und eingebracht werden.
- Die 5. Prüfungskomponente ist als Facharbeit (schriftlich – jedes Fach wählbar) möglich oder als Präsentationsprüfung (mündlich), die sich auf jedes weitere Fach beziehen darf, sofern es nicht bereits 1.- 4. Prüfungsfach ist.
- Beide Formen der Prüfung müssen ein fachübergreifendes Thema beinhalten. Ist das Referenzfach eine Fremdsprache, muss die Prüfung in der Fremdsprache stattfinden, bzw. die Facharbeit in der FS verfasst werden.
- Darstellendes Spiel ist nur als 5.PK möglich, wenn es 4 Semester lang und im 11. Jg.besucht wurde.
- Wer Französisch/ Spanisch ab Klasse 9 besucht hat, muss zwei Pflichtgrundkurse im 12. Jg. absolvieren.
- Wer Französisch ab Klasse 11 belegt hat, muss es 4 Semester wählen und zusätzlich 2 Semester Englisch im 12. Jg. Französisch kann in diesem Fall nur 4. oder 5. PF sein. Die Belegverpflichtung für die musischen Fächer entfällt.
Zum Sportunterricht in der gymnasialen Oberstufe
- Sport ist an unserer Schule nur als 4. PF oder als Referenzfachd er 5. Prüfungskomponente wählbar. In beiden Fällen müssen zwei Grundkurse Sporttheorie zusätzlich belegt werden.
- Jeder Schüler muss für jedes Semester einen Sportkurs wählen.
- Es müssen Sportkurse aus mindestens zwei Themenfeldern gewählt werden. Folgende Themenfelder gibt es:
- Leichtathletik LA
- Schwimmen SW
- Turnen TU
- Gymnastik/Tanz GY
- Mannschafts- bzw. Rückschlagspiele: Basketball, Fußball, Handball, Volleyball, Badminton, Tischtennis
- Fitness FI
- Rudern RU
- Bei Wiederholung einer Sportart muss diese in der Leistungsstufe 2 absolviert werden.
- Sportprüflinge beachten bei der Wahl der Sportkurse bitte, dass die praktische Prüfung aus 3 Aufgaben aus mindestens 2 Themenfeldern besteht. Das sind Leichtathletik, Schwimmen, Turnen, Gymnastik und die Spiele Basketball, Fußball, Handball, Volleyball oder Badminton.
3. Nicht nur Unterricht in klassischer Form
In der Qualifikationsphase finden an unserer Schule in Ergänzung des Unterrichts interessante Exkursionen statt, Die Fahrten führen mit den BIO und CH Leistungskursen u.a. an die Ostsee, wo viele eigene Untersuchungen stattfinden können. In Barcelona, Dublin oder in Hastings (England) können die Sprachkenntnisse vertieft werden und in Weimar nähern wir uns der klassischen Literatur.
Auch auf sportlichem Gebiet können sich unsere Schüler betätigen, etwa in einem 10tägigen Skilager oder im Beachvolleyballcamp.
Unser Theaterkurs (Darstellendes Spiel) ist bereits ab dem 11. Jg. wählbar und dann auch als 5. Prüfungskomponente möglich, aber vor allem kann man nach Lust und Laune seiner Spielfreude nachgeben. Jährlich finden sehr beachtenswerte Aufführungen statt.
4. Beendigung der Schullaufbahn nach dem 12. Schuljahr – die Fachhochschulreife
Wer kein Abitur anstrebt und eventuell an einer Fachhochschule studieren möchte, der kann die Schule frühestens nach dem 12. Jg. beenden und steht, wenn er die Bedingungen erfüllt, auch nicht mit leeren Händen da. Er oder sie kann den schulischen Teil der Fachhochschulreife erhalten. Anschließend muss noch entweder eine berufliche Ausbildung oder ein ganzjähriges Vollzeitpraktikum absolviert werden. Dann erfolgt im Senat die Zuerkennung der Fachhochschulreife. Zur Erfüllung der Bedingungen für diese Fachhochschulreife kann man sich an den grundsätzlich notwendigen 5 Notenpunkten in allen besuchten Fächern orientieren.