Lehrmittelbibliothek

Die Lehrmittelbibliothek der Schule ist eine wertvolle Ressource, die Lehrkräfte und Schüler*innen mit den nötigen Materialien für den Unterricht versorgt.
Sie stellt Lehrbücher und Arbeitshefte bereit. Schüler*innen erhalten dort Materialien zur Unterstützung ihres Lernprozesses.
Die Bibliothek sorgt dafür, dass alle benötigten Ressourcen zentral verwaltet und auf dem neuesten Stand gehalten werden, sodass der Unterricht reibungslos und effektiv gestaltet werden kann.

Lernentwicklungsgespräche (LEG)

Feedback ist eines der einflussreichsten Werkzeuge, um die Leistungen von Schüler*innen verbessern zu können. Viele Berliner Schulen haben deshalb Feedbackgespräche in ihrem Schulprogramm, so auch wir an der Fritz-Karsen-Schule. Es handelt sich bei uns um sogenannte „Lernentwicklungsgespräche“, in denen wir zwischen den jeweiligen Zeugnissen Bilanz ziehen und Möglichkeiten zur Verbesserung der Leistungen sowie des Arbeits- und Sozialverhaltens des Kindes gemeinsam erörtern.

Alle an einem LEG beteiligten Personen bereiten sich auf dieses Gespräch vor. Erziehungsberechtigte und Schüler*innen erhalten dazu einen „Vorbereitungsbogen“ und die Klassenleitungen erhalten von allen Fachlehrkräften die Quartalsnoten sowie allgemeine Hinweise zum Verhalten der Kinder.

Die Lernentwicklungsgespräche finden dann zwischen den Erziehungsberechtigen, Klassenleitungen und Schüler*innen statt und unterliegen einer gewissen Vorbereitung und Planung, an deren Ende eine Zielvereinbarung steht, die allen Beteiligten zugeht und in der Schüler*innenakte sowie im Schulplaner des Kindes abgeheftet wird.

Übrigens:

Im Schulgesetz (§ 47 SchulG) ist die Pflicht zur Information über den Leistungsstand des Kindes gegenüber den Erziehungsberechtigten festgelegt.
Die Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 1989 fordert die Beteiligung der Schüler*innen am Bildungsprozess. Somit ist die Beteiligung von Erziehungsberechtigten sowie Kindern rechtlich verankert, was die aktive Mitwirkung an lernförderlichen Rückmeldungen erfordert.

Lernausgangslage 7

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Lerntherapie

Die FKS hat seit einigen Jahren eine Kooperation mit dem Legastheniezentrum Kreuzberg gGmbH. Der Jugendhilfeträger bietet seit über 50 Jahren Elternberatungen und Therapien (Integrative Lerntherapien und Psychotherapien) an. Wir sind mehrsprachig, unter anderem bieten wir Beratungen in türkischer, arabischer, englischer und französischer Sprache an.

In der FKS bietet ein Lerntherapeut Therapien an.

Lerntherapie ist eine Form der Förderung von Schüler*innen, die eine Lese- und oder eine Rechtschreibschwäche haben. Sie lesen schlecht (langsam, nicht betont oder noch nicht gut) oder eine Rechenschwäche (Kinder rechnen nicht gut, kennen den Zahlenraum nicht gut, beherrschen die Grundrechenarten wie Plusrechnen, Minusrechnen oder Malrechnen noch nicht gut).

Zuerst stellt die Schule den Bedarf fest und bietet meist einen Förderunterricht an. Falls das nicht ausreichend ist, kann über das Jugendamt, den Regionalen Sozialen Dienst, des Bezirksamtes Neukölln eine Lerntherapie beantragt werden. Das kann die Kosten für eine Lerntherapie übernehmen, wenn Bedarf beseht.
Webseite: https://www.berlin.de/ba- neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/jugendamt/regionen/artikel.284651.php.
Über das Straßenverzeichnis können Sie den zuständigen Sachbearbeiter/in herausfinden.

Sollte das festgestellt und genehmigt werden, kann die Lerntherapie in der Schule stattfinden. Dafür setzen Sie Ihr Kind auf eine Warteliste im Legastheniezentrum bei Frau Hamann (Wartelistenverwaltende) Email: mhamann@lzkreuzberg.de. Sie wird sich dann bei Ihnen melden, um eine Anmeldung aufzunehmen.

Webseite: https://www.legasthenie-zentrum-berlin.de/therapie

Der Ansprechpartner in der FKS ist Herr Kluge, Integrativer Lerntherapeut.
Email: skluge@lzkreuzberg.de,
Tel. dienstlich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag während der Schulzeiten (SMS und Signal) 0176 51979843.
Eine Erstberatung findet dann statt, wenn die Lerntherapie genehmigt, der 1. Platz der Warteliste erreicht ist und der Lerntherapeut Sie kontaktiert.

Lern- und Freizeitangebot

Arbeitsgemeinschaften (AG) an der Fritz-Karsen-Schule

Die Fritz-Karsen-Schule ist eine Schule im gebundenen Ganztagsbetrieb. An vier Tagen pro Woche gibt es ein regelmäßiges Angebot von Lern- und Freizeitaktivitäten in Form von Arbeitsgemeinschaften bis 16:00 Uhr.

Zum einen möchten Viele Eltern und Schüler*innen, trotz langer Schultage, am Vereinsleben teilnehmen.
Andererseits gibt es Kinder, denen bestimmte Lernangebote nicht offen stehen. Diese sollten über die Schule ein Instrument oder Tennis spielen lernen können.

Unsere Angebote sollen uns als Schule auch helfen, uns stärker nach außen zu öffnen und eine umfassende Bildung anzubieten.

Am Dienstag- und/oder Freitagnachmittag gibt es verschiedene Angebote für Ihr Kind.

Diese Angebote sind verpflichtend, das heißt, Ihr Kind wird ein Angebot wählen und regelmäßig daran teilnehmen. Die Teilnahme wird auf dem Zeugnis vermerkt.

Die Fritz-Karsen-Schule arbeitet auch mit außerschulischen Partnern zusammen.

Die Schulpartner*innen kommen z.B. aus den Bereichen Sport, Musik, Theater oder Kunst.
Darum müssen alle Schüler*innen für diese “Arbeitsgemeinschaften” bezahlen. Die Musikschule schließt gesonderte Verträge für die Angebote der Musikschule ab.

Wenn Ihr Kind bereits ein Hobby intensiv betreibt (z.B. Leistungssport), ist Ihr Kind von der Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft befreit.
Wenn Ihr Kind aber noch ein oder mehrere Angebote nutzen möchte, kann das natürlich auch geschehen.

Die Angebotsliste für die „Arbeitsgemeinschaften“ hängt für alle Schüler*innen im Hauptgebäude aus und ist auf der Homepage zu finden.

Wenn Sie weitere Fragen dazu haben, wenden Sie sich am besten per Mail an unsere Ganztagskoordinatorin Frau Fliss unter fliss@fritz-karsen.de

Lernzeit

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Lesen und Schreiben – Das Problem!

Wussten Sie,

dass Bewerber*innen für den Polizeidienst nicht etwa an den hohen sportlichen Anforderungen, sondern häufig an ihrer Rechtschreibkompetenz scheitern?.

dass 12% der 18-bis 64-jährigen Deutsch sprechenden Erwachsenen in Deutschland nicht richtig lesen und schreiben können. Das entspricht hochgerechnet 6,2 Millionen Personen. (Quelle: LEO 2018 –Leben mit geringer Literalität)

dass 25% der Schüler*innen der vierten Klasse nicht über ausreichende Lesekompetenz verfügen. Insgesamt lesen deutsche Grundschulkinder deutlich schlechter als noch vor 20 Jahren. (Quelle: IGLU 2021)

dass 26% der 15-jährigen Schüler*innen nicht über ausreichende Lesekompetenz verfügen. Im internationalen Leistungsvergleich haben deutsche Schüler*innen das bisher schlechteste Ergebnis seit 2000 erzielt. (Quelle: PISA 2022)

dass 52.300 Schüler*innen haben 2022 ohne Bildungsabschluss die Schule verlassen. (Quelle: Bildungsbericht 2024)

dass 1,9 Millionen junge Erwachsene im Alter von 25 bis 34 Jahren ohne Ausbildungsabschluss in ihr Erwerbsleben gestartet sind. (Quelle: Mikrozensus 2021, Berechnungen des BIBB)

dass Neuntklässler*nnen an deutschen Schulen im Fach Deutsch die Mindeststandards in Bezug auf in der Gesamtpopulation wie folgt nicht erreichten?

–> bis zu 33 % der Schüler*innen im Bereich Lesen,
–> bis zu 34 % der Schüler*innen im Bereich Zuhören und
–> bis zu 22 % der Schüler*innen im Bereich Orthografie (Rechtschreibung).

Nahezu durchgängig besonders schwache Ergebnisse werden im Fach Deutsch in Berlin, Bremen und Nordrhein-Westfalen erzielt.
(Quelle: Institut für Qualitätsentwicklung und Bbildungswesen-Bildungstrend 2022)

Was ist Lesekompetenz?

„Lesekompetenz wird bei PISA als Fähigkeit verstanden, Texte zu verstehen, zu nutzen, zu bewerten und über sie zu reflektieren sowie bereit zu sein, sich mit ihnen auseinanderzusetzen, um eigene Ziele zu erreichen. Lesekompetenz ist danach die Grundlage dafür, eigenes Wissen und Potenzial zu entwickeln und an der Gesellschaft teilzuhaben.“

 

Lesen und Schreiben – Die Schwierigkeit!

Wenn Schüler*innen große Probleme beim Lesen und Rechtschreiben haben, wird das als Lese- und Rechtschreibschwierigkeit (LRS) bezeichnet. Es ist auch möglich, dass es sich lediglich um eine Leseschwierigkeit (LS) oder eine Rechtschreibschwierigkeit (RS) handelt.

Um Jugendliche mit diesen Problemen nicht alleine zu lassen, sie zu unterstützen und zu fördern, ist es in der Mittelstufe der Fritz-Karsen-Schule seit einigen Jahren üblich, alle Schüler*innen der 7. Klassen bezüglich ihrer Lese- und Rechtschreibkompetenzen zu testen. Dafür werden in erster Linie zwei „Tests“ verwendet: Die “Hamburger Schreibprobe” und das “Salzburger Lesescreening”.

Sind alle Schüler*innen getestet und deuten die Ergebnisse auf eine stark ausgeprägte Schwierigkeit im Rechtschreiben und oder eine stark ausgeprägte Schwierigkeit im Lesen hin, erhalten die betroffenen Jugendlichen spezielle Förderung im Lesen und oder Schreiben.

Am Ende der 7. Klasse oder zu Beginn der 8. Klasse werden die betroffenen Jugendlichen dann nochmals getestet. Die Ergebnisse dieser Tests sind dann wichtig für das weitere Vorgehen. Dabei arbeitet die Schule mit dem SIBUZ zusammen. SIBUZ bedeutet: Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum.

Deuten die Ergebnisse weiterhin auf eine stark ausgeprägte Schwierigkeit im Rechtschreiben und oder eine stark ausgeprägte Schwierigkeit im Lesen hin, können Sie als Erziehungsberechtigte einen Antrag auf Begutachtung durch das SIBUZ stellen. Dies geschieht über die Klassenleitungen.

Die zuständigen Mitarbeiter*innen für den Bezirk Neukölln begutachten dann die Tests und informieren sich über die schulische Situation. In deren Ermessen liegt es dann, ob Nachteilsausgleiche / Notenschutz gewährt werden. Die wesentlich wichtigeren Maßnahmen sind die Nachteilsausgleiche. Diese können sein:

–> Verlängerung der Bearbeitungszeit um bis zu 25 %
–> Zulassung spezieller Arbeits- und Hilfsmittel
–> Einsatz methodisch-didaktischer Hilfen einschließlich optischer Strukturierungshilfen
–> Erfassen der SuS in temporären Kleingruppen zur Durchführung von Klassenarbeiten

Im Allgemeinen gelten die Beschlüsse bezüglich der Nachteilsausgleiche des SIBUZ bis zum Ende der 10. Klasse, wird keine Einschränkung vermerkt, bis zum Ende der 13. Klasse für alle Klassenarbeiten und Klausuren.
Achtung: Für Prüfungen (BBR, eBBR, MSA, Abitur) müssen entsprechende Anträge an die Schule gestellt werden. Darüber informiert Sie Ihre Klassenleitung.

Notenschutz:

Der Notenschutz wird in der Mittelstufe nur bei Fällen mit stark ausgeprägter Rechtschreibschwierigkeit gewährt, nicht bei einer stark ausgeprägten Leseschwierigkeit. Er bezieht sich auch ausschließlich auf die Rechtschreibfehler. Zeichensetzung, Grammatik, Ausdruck werden dann entsprechend höher bewertet, um die 100% der Bewertung der sprachlichen Richtigkeit zu gewährleisten. Das heißt: Notenschutz kann eine Verbesserung der Teilnote “Sprachliche Richtigkeit” zur Folge haben, muss aber nicht.

Love-Talks

Bei den Lovetalks wird innerhalb einer Aktivitätenwoche durch die Klassenleitung, die Nawi-Lehrkräfte und externe Anbieter über die biologischen und emotionalen Veränderungen während der Pubertät informiert.
Ein weiterer Bereich ist Konsens und Diversität.

LRS

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