Abschlüsse Mittelstufe

Schulabschlüsse, die auf der Gemeinschaftsschule am Ende der 9. und 10. Klasse errreicht werden können:

Berufsbildungsreife (BBR) – früher: Hauptschulabschluss
Nach Klasse 9 oder 10 kann der Abluss Berufsbildungsreife erworben werden.

Erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) – früher: erweiterter Hauptschulabschluss
Die erweiterte Berufsbildungsreife kann nach der 10. Klasse erworben werden. Die Prüfung wird zusammen mit dem MSA abgelegt.

Mittlerer Schulabschluss (MSA) – früher: Realschulabschluss
Der MSA wurde in Berlin 2006 als zentrale Prüfung nach der 10. Klasse eingeführt. Er umfasst neben den Jahrgangsleistungen (Zeugnis)

  • schriftliche Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache
  • eine mündliche Prüfung in der ersten Fremdsprache (Überprüfung der Sprechfähigkeit)
  • eine Präsentationsprüfung in einem gesellschaftswissenschaftlichen, einem naturwissenschaftlichen, künstlerischen oder Wahlpflichtfach

Die Abschlüsse im Detail:

Die Jahrgangsnoten

In mindestens zwei der drei Kernfächer Deutsch, Mathematik sowie entweder dem Fach “Wirtschaft, Arbeit, Technik” (WAT) oder der 1. Fremdsprache muss auf Grundniveau jeweils mindestens eine Note 4 erreicht werden.

Möglichkeit 1: Deutsch, Mathematik, Wirtschaft, Arbeit, Technik – mindestens Note 4

Möglichkeit 2: Deutsch, Mathematik, Englisch – mindestens Note 4

Der Notendurchschnitt aller Fächer muss mindestens 4,0 betragen.

Wer diesen Durchschnitt nicht erreicht oder nicht zwei der drei Kernfächer mit mindestens der Note 4 abschließt, kann in einem Fach (außer Sport) eine Nachprüfung ablegen, wenn dadurch die Verbesserung einer Leistung um eine Notenstufe erreichbar ist.

Die vergleichenden Arbeiten

In den vergleichenden Arbeiten in Deutsch und Mathematik müssen die Schüler*innen mindestens die Note 4 erreichen. Eine Note 5 kann ausgeglichen werden, wenn in dem anderen Fach mindestens die Note 3 erreicht wird.

Vergleichende Arbeiten bestanden:
Möglichkeit 1: Deutsch und Mathematik mindestens Note 4 Möglichkeit 2: Deutsch Note 5, Mathematik Note 3 und besser Möglichkeit 3: Deutsch Note 3 und besser, Mathematik Note 5

Vergleichende Arbeiten nicht bestanden:
Möglichkeit 1: Deutsch Note 5, Mathematik Note 4
Möglichkeit 2: Deutsch Note 4, Mathematik Note 5
Möglichkeit 3: Deutsch Note 6, kein Ausgleich möglich

Für die Berufsbildungsreife gibt es Mindestanforderungen bei den Jahrgangsnoten. Anstelle einer Prüfung nehmen die Schüler*innen für diesen Abschluss an vergleichenden Arbeiten teil und müssen dabei bestimmte Anforderungen erfüllen.

Möglichkeit 1:

Die Schüler*innen haben in der 9. Klasse die Berufsbildungsreife nicht geschafft. Sie wurden dann in der 10. Klasse auf dem Niveau der 9. Jahrgangsstufe unterrichtet. Ist dies der Fall, gelten für die Berufsbildungsreife die gleichen Bedingungen wie nach der 9. Klasse.

Möglichkeit 2:

Die Schüler*innen haben in der 9. Klasse die Berufsbildungsreife nicht geschafft. Sie wurden dann in der 10. Klasse auch auf dem Niveau der 10. Klasse unterrichtet.

Die Jahrgangsnoten

Die Schüler*innen müssen in Mathematik und Deutsch auf Grundniveau mindestens eine Note 4 und eine Note 5 erreicht haben.

Der Notendurchschnitt aller Fächer muss mindestens 4,2 betragen.

 

Vergleichende Arbeiten

In den vergleichenden Arbeiten in Deutsch und Mathematik müssen die Schüler*innen mindestens die Note 4 erreichen. Eine Note 5 kann ausgeglichen werden, wenn in dem anderen Fach mindestens die Note 3 erreicht wird.

Vergleichende Arbeiten bestanden:
Möglichkeit 1: Deutsch und Mathematik mindestens Note 4
Möglichkeit 2: Deutsch Note 5, Mathematik Note 3 und besser
Möglichkeit 3: Deutsch Note 3 und besser, Mathematik Note 5

Vergleichende Arbeiten nicht bestanden:
Möglichkeit 1: Deutsch Note 5, Mathematik Note 4
Möglichkeit 2: Deutsch Note 4, Mathematik Note 5
Möglichkeit 3: Deutsch Note 6, kein Ausgleich möglich

 

Der berufsorientierende Abschluss bietet zwei Abschlussmöglichkeiten.

1. Den berufsorientierenden Abschluss (BOA)
2. Den der Berufsbildungsreife gleichwertigen Abschluss (BOA)

Beide Abschlüsse stimmen inhaltlich mit dem der Berufbildungsreife überein, unterscheiden sich aber in der Bewertung der erreichten Noten im Jahrgangsteil und den schriftlichen Arbeiten bzw. der Präsentation.

Der berufsorientierende Abschluss (BOA)

Jahrgangsnoten

Um den berufsorientierenden Abschluss am Ende der 10. Klasse zu erreichen, müssen die Schüler*innen in mindestens zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik und Wirtschaft- Arbeit-Technik mindestens die Note 4 erreicht haben.

Der Notendurchschnitt aller Fächer muss mindestens 4,0 betragen.
Die Leistungsbewertung orientiert sich jeweils am Anforderungsniveau für Schülerinnen und

Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „Lernen“.

Noten der vergleichenden Arbeiten und der Präsentation

Die Schüler*innen müssen verbindlich an den vergleichenden Arbeiten in Deutsch und Mathematik wie für die Berufsbildungsreife teilnehmen.

Außerdem müssen sie eine teamorientierte Präsentation gestalten, die auch auf einer praktischen Arbeitsleistung beruhen kann.
Bei dieser Präsentation, die im Team vorbereitet und in der Regel in der Gruppe ausgeführt wird, können die Schülerinnen und Schüler eigene Interessen bei der Wahl des Themas bzw. der Aufgaben einbringen.
Alle diese Leistungen müssen mindestens mit der Note 4 auf dem Anforderungsniveau des berufsorientierenden Abschlusses erbracht werden. Maximal eine Note 5 kann durch eine Note 3 oder besser ausgeglichen werden.

Der der Berufsbildungsreife gleichwertige Abschluss (BOA)

Jahrgangsnoten

Für den Erwerb dieses Abschlusses müssen die Schüler*innen in mindestens zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik und Wirtschaft-Arbeit-Technik mindestens die Note 3 erreicht haben.

Der Notendurchschnitt aller Fächer muss mindestens 3,0 betragen.

Die Leistungsbewertung orientiert sich jeweils am Anforderungsniveau für Schüler*innen mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „Lernen“.

Noten der vergleichenden Arbeiten und der Präsentation

Die Schüler*innen müssen verbindlich an den vergleichenden Arbeiten in Deutsch und Mathematik wie für die Berufsbildungsreife teilnehmen und dabei jeweils mindestens die Note 4 auf dem Anforderungsniveau der Berufsbildungsreife erreichen.

Darüber hinaus müssen sie eine teamorientierte Präsentation gestalten, die auch auf einer praktischen Arbeitsleistung beruhen kann.
Bei dieser Präsentation, die im Team vorbereitet und in der Regel in der Gruppe ausgeführt wird, können die Schüler*innen eigene Interessen bei der Wahl des Themas bzw. der Aufgaben einbringen.

Diese Leistung muss mindestens mit der Note 3 abgeschlossen werden.

Die Note „mangelhaft“ (5) darf in höchstens einer vergleichenden Arbeit vorkommen. Sie darf nicht gleichzeitig mit der Note „ausreichend“ (4) in der teamorientierten Präsentation vorkommen, es kann nur eine der beiden Noten ausgeglichen werden.

Ausgeglichen werden kann:

Eine Note 4 in der Präsentation kann durch eine Note 3 in einer der vergleichenden Arbeiten ausgeglichen werden.
Eine Note 5 in einer der vergleichenden Arbeiten in Deutsch oder Mathematik kann mit einer Note 3 in der jeweils anderen vergleichenden Arbeit oder einer Note 2 in der Präsentationsprüfung ausgeglichen werden.

 

Schüler, die nach der 9. Klasse die Anforderungen für die Berufsbildungsreife (BBR) erfüllt haben, müssen an der gemeinsamen Prüfung für den Mittleren Schulabschluss (MSA) und die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) teilnehmen.

Sowohl bei den Jahrgangs- als auch bei den Prüfungsnoten gelten für den MSA und die eBBR die gleichen Anforderungen.

Allerdings muss für den MSA im letzten Jahrgang in mindestens zwei Fächern Unterricht auf E-Niveau stattgefunden haben.

Welcher von beiden Abschlüssen erreicht wird, hängt davon ab, auf welcher Niveaustufe (E-Niveau oder G-Niveau) die jeweiligen Anforderungen erfüllt wurden.

Sind die Anforderungen sowohl im Jahrgangs- als auch im Prüfungsteil auf E-Niveau erfüllt, ist der MSA bestanden, ansonsten die eBBR.

Die Jahrgangsnoten
Für beide Abschlüsse müssen grundsätzlich alle Jahrgangsnoten mindestens der Note 4 entsprechen.

Insgesamt sind maximal zwei Ausfallnoten möglich, die ausgeglichen werden müssen.

Jahrgangsteil eBBR / MSA bestanden:

  1. Die Note 5 kommt insgesamt nur einmal vor, sie ist als Leistungsausfall ohne Ausgleich zulässig. Aber: Liegt die Note 5 in einem der Kernfächer (Deutsch, Mathematik, Englisch), muss ein Ausgleich aus einem Kernfach kommen.

  2. Die Note 5 kommt zweimal (nur einmal davon in einem Kernfach) vor und wird in zwei anderen Fächern (davon einmal in einem anderen Kernfach) mit mindestens Note 3 ausgeglichen.

  3. Die Note 6 außerhalb der Kernfächer erfordert in zwei Fächern die Note 2 als Ausgleich

Jahrgangsteil eBBR / MSA nicht bestanden:

1. Die Note 6 in einem der Kernfächer.
2. Zweimal die Note 6 insgesamt.
3. Zweimal Note 5 in den Kernfächern.
4. Bei fehlendem Ausgleich.
5. Wenn die Vorgaben unter den Punkten 1-4 mehrfach zutreffen.

Wer den Jahrgangsteil nicht bestanden hat, kann für diesen Teil eine Nachprüfung ablegen. Die Nachprüfung ist nur in einem Fach (außer Sport) möglich.
Es muss eine Verbesserung um eine Notenstufe erreichbar sein.

Die Prüfungsnoten

Die Prüfung findet in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch statt.
Außerdem müssen die Schüler eine Präsentationsprüfung in einem weiteren Fach ablegen. Bei den Prüfungsnoten müssen die Schüler*innen mindestens eine Note 4 erreichen, um zu bestehen.
Eine einzige Note 5 kann ausgeglichen werden, wenn in einem anderen Prüfungsfach mindestens eine Note 3 erzielt wird.

Prüfungsteil bestanden:
1. Deutsch, Englisch, Mathematik, Präsentation alle mindestens
Note 4.
2. Deutsch 5, Englisch 3 oder besser, Mathematik 4, Präsentation 4.
3. Alle weiteren Kombinationen, die aus einmal Note 5, einmal Note 3 und besser und zweimal Note 4 bestehen.

Prüfungsteil nicht bestanden:
1. Deutsch 5, Englisch 5, Mathematik 4, Präsentation 4.
2. Deutsch 5, Englisch 3 oder besser, Mathematik 5, Präsentation 4.
3. Alle weiteren Kombinationen, die aus zweimal Note 5, einmal
Note 3 und besser und einmal Note 4 bestehen.
4. Die Note 6 in einem der Prüfungsfächer.

Wer den Prüfungsteil nicht besteht, hat im Anschluss die Möglichkeit, mit einer zusätzlichen mündlichen Prüfung die schriftliche Leistung zu verbessern.

Abschlüsse – Niveaustufen

Was bedeutet Grundniveau, was erweitertes Niveau?

Auf dem Zeugnis werden hinter dem Namen des Faches zwei Niveaustufen aufgezeigt: das E-Niveau und das G-Niveau.

Besonders wichtig dabei sind die sogenannten “leistungsdifferenzierten” Fächer: Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik, Biologie und Chemie.

Das Grundniveau ist das Niveau, auf dem die Schüler*innen überwiegend lernen, um die erweiterte Berufsbildungsreife oder die Berufsbildungsreife zu erwerben,

Das erweiterte Niveau ist das Niveau, auf dem die Schüler*innen überwiegend lernen müssen, um am Ende der Jahrgangsstufe 10 den mittleren Schulabschluss zu erwerben.

Abschlüsse – Teilnahme an Prüfungen

Für die Teilnahme an den Prüfungen gelten folgende Regelungen:

Schüler*innen, die am Ende der 9. Klasse die “Vergleichende Arbeit” zur Berufsbildungsreife (BBR) bestanden haben, sind verpflichtet an den Prüfungen zur “erweiterten Berufbildungsreife” (eBBR) bzw. dem Mittleren Schulabschluss (MSA) teilzunehmen.

Für Schüler*innen, welche die Berufsbildungsreife in der 9. Klasse nicht bestanden haben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, freiwillig an den gemeinsamen Prüfungen zum Erreichen der erweiterten Berufsbildungsreife (eBBR) oder des Mittleren Schulabschlusses (MSA) teilzunehmen.

Wenn Sie eine Teilnahme Ihres Kindes an den gemeinsamen Prüfungen zur eBBR / MSA wünschen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen.
Mit dem Halbjahreszeugnis Klasse 10 erhalten Sie die Entscheidung des Prüfungsausschusses über die Zulassung oder Nichtzulassung Ihres Kindes zur oben genannten Prüfung.

Sollte Ihr Kind die Prüfung zur eBBR / MSA wirder Erwarten nicht bestehen, nimmt es automatisch an den Nachschreibeterminen zur BBR teil und kann somit auch im 10. Jahrgang den BBR-Abschluss erreichen.

Der Stichtag für die Abgabe des Antrages liegt immer im Januar des jeweiligen Prüfungsjahres. Der genaue Termin wird Ihren Kindern rechtzeitig mitgeteilt.

Ein Antrag könnte folgendermaßen aussehen:

Ich beantrage für mein Kind ______________________________________ Klasse ___________ die freiwillige Teilnahme an den gemeinsamen Prüfungen zur eBBR / MSA.
______________                   ______________________________________
Ort, Datum                            Unterschrift Erziehungsberechtigte/r

Anmeldung Klasse 7

Wir freuen uns, dass die Wahl für die weiterführende Schule Ihres Kindes auf die Fritz-Karsen￾Schule gefallen ist. Was müssen Sie nun über die Schulanmeldung bei uns wissen?

  1. Mit dem Halbjahreszeugnis der 6. Klasse erhalten Sie eine Förderprognose für Ihr Kind sowie ein Anmeldeformular für die gewünschte weiterführende Schule. Im Anmeldeformular benennen Sie drei Wunschschulen. Die bevorzugte Schule ist die Erstwunschschule, die anderen beiden Wünsche werden dann herangezogen, wenn die Erstwunschschule aufgrund der begrenzten Platzwahl nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen kann.
  2. Das ausgefüllte Anmeldeformular sowie die Förderprognose legen Sie dann im Anmeldezeitraum bei der Anmeldung im Original bei uns vor. Außerdem ist es erforderlich, die letzten beiden Zeugnisse in Kopie mitzubringen. Sollte Ihr Kind einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf haben, sollte dies ebenfalls nachgewiesen werden.
  3. Für die Schulanmeldung an der Fritz-Karsen-Schule ist ein Termin für ein persönliches Aufnahmegespräch mit Ihnen (mind. ein*e Erziehungsberechtigte*r) und Ihrem Kind verpflichtend. Dazu können Sie eine Woche vor dem Anmeldezeitraum online einen Gesprächstermin über die Homepage buchen.
  4. Als Gemeinschaftsschule haben wir eine abweichende Aufnahmeregelung: Für das Aufnahmegespräch sowie die Durchschnittsnote der Förderprognose gibt es Punkte. Je höher die Punktsumme, desto wahrscheinlicher die Aufnahme an der Fritz-Karsen-Schule. 
  5. In den standardisierten Aufnahmegesprächen wird das in den letzten beiden Schulhalbjahren erbrachte soziale Engagement in der Grundschule abgefragt, z.B. das Amt als Klassensprecher*in, das Engagement als Konfliktlotse*in usw. Außerdem werden Fallbeispiele aus dem Schulalltag dargestellt, zu denen Ihr Kind sich äußern soll. Für alle Teile gibt es Punkte.
  6. Über die Platzvergabe an der Fritz-Karsen-Schule entscheidet letztendlich das Schulamt nach einem mehrstufigen Prinzip: 
    1. Alle Schüler*innen der eigenen Grundstufe rücken ohne Anmeldeverfahren in die Jahrgangsstufe 7 auf.
    2. Die Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf werden zuerst in einem gesonderten Verfahren aufgenommen, jedoch nur max. 4 Pro Klasse – an der Fritz-Karsen-Schule sind das insgesamt 20 Schüler*innen.
    3. Dann werden bis zu 10% der Plätze an Geschwisterkinder oder sogenannte Härtefälle (seltene Ausnahmefälle) vergeben.
    4. Schließlich erfolgt die Vergabe aller verbleibender Plätze nach den Aufnahmekriterien der Fritz-Karsen-Schule, also, nach Punkten der Förderprognose und dem Ergebnis des Aufnahmegespräches.

Arbeitsgemeinschaften (AG)

An unserer Schule können die Kinder der Mittelstufe aus einem großen AG Angebot wählen.

Es gibt momentan mehr als 20 Angebote, darunter Kunst, Musik, Sport, Kochen, Schach, Fahrradwerkstatt, Arabisch, Türkisch und Nachhilfe,

Unsere 90-minütigen Arbeitsgemeinschaften finden dienstags oder freitags im Zeitraum von 13.30 Uhr bis 16:00 Uhr statt.

Unsere Arbeitsgemeinschaften sind verpflichtend.
Das heißt, die Kinder wählen ein Angebot und nehmen regelmäßig daran teil.

Wer aktiv ein Hobby betreibt, zum Beispiel Mitglied in einem Verein ist, ein Instrument erlernt, Nachhilfe nimmt oder Ähnliches, ist von der Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft befreit, muss dies aber nachweisen.

Bei unseren Konzerten und Schulfesten bestaunen und feiern wir dann jedes Jahr die Ergebnisse der AG-Arbeit.

Wer mehr über die Arbeitsgemeinschaften erfahren möchte, kann sich unter dem Stichwort „Lern- und Freizeitangebot an der Fritz-Karsen-Schule“ näher informieren.