| Wahlmöglichkeiten Fächer/Kurse Oberstufe |
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| Geschrieben von: Dr. Sylvia Fröhlich | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Freitag, den 13. Januar 2012 um 11:12 Uhr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Tabelle der Wahlmöglichkeiten an der Fritz-Karsen-Schule AV Prüfungen, Anlage 6a (angepasst an die Angebote der Schule) Bedeutung der Linien zwischen den Prüfungsfächern und der 5. Prüfungskomponente (5. PK):
a) keine Linie: Alle Fächer sind frei gegeneinander austauschbar. b) gestrichelte Linie: Die Fächer sind gegeneinander austauschbar, sofern die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind: 1.) Zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache oder Mathematik müssen als Leistungsfach oder 3./4. Prüfungsfach gewählt werden (§ 23,2 VO-GO). 2.) Unter den zum dritten und vierten Prüfungsfach gewählten Fächern darf sich nur eines der Fächer Musik, Bildende Kunst, Darstellendes Spiel oder Sport befinden (§ 23,6 VO-GO). c) durchgezogene Linie: Über diese Linie hinweg sind Fächer nicht austauschbar.
* Bitte beachten: An der FKS sind die Fachkombinationen Ch/PW, Bi/PW und Bi/Ge wählbar.
Anmerkungen:
5. Prüfungskomponente (5. PK) Das jeweils in der Spalte 5 angegebene Fach ist als Referenzfach der 5. PK zu wählen. Wenn in Spalte 5 „beliebig“ angegeben ist, ist es im Falle der Anfertigung einer BLL als 5. Prüfungskomponente auch möglich, als Referenzfach der 5. PK eines der vier Prüfungsfächer zu wählen.
Zum 1. Aufgabenfeld Fremdsprache (FS) Eine Fremdsprache, die erst in der Jahrgangsstufe 10 oder in der Einführungsphase begonnen wurde, darf nur als 3. oder 4. Prüfungsfach oder als Referenzfach der 5. PK gewählt werden. Die Verpflichtungen in Spalte 8 sind durch vier Kurse einer durchgängig belegten Fremdsprache zu erfüllen, die in die Gesamtqualifikation einzubringen sind. In der Regel ist dies eine fortgesetzte, also spätestens ab Jahrgangsstufe 9 besuchte Fremdsprache. Wer in der Jahrgangsstufe 10 oder in der Einführungsphase eine zweite Fremdsprache neu beginnt, muss die neu begonnene bis zum Ende des 4. Kurshalbjahrs und die fortgesetzte erste Fremdsprache bis zum Ende des zweiten Kurshalbjahrs belegen. Die Kurse des ersten und zweiten Kurshalbjahrs in der neu begonnenen Fremdsprache müssen nicht in die Gesamtqualifikation eingebracht werden; jedoch müssen zwei aufeinander folgende Kurse der fortgesetzten Fremdsprache eingebracht werden. Schülerinnen und Schüler, die eine zweite Fremdsprache durchgängig von Jahrgangsstufe 7 bis 10 besucht haben, die Verpflichtungen gemäß Spalte 8 aber mit einer erst in der Jahrgangsstufe 10 oder der Einführungsphase begonnenen Fremdsprache erfüllen wollen, müssen in jedem Kurshalbjahr einen Pflichtkurs in der neu begonnenen Fremdsprache und zusätzlich im 1. und 2. Kurshalbjahr einen Grundkurs in einer fortgesetzten Fremdsprache belegen. In die Gesamtqualifikation sind dann die Kurse in der fortgesetzten Fremdsprache aus dem 1. und 2. Kurshalbjahr und die Kurse der anderen Fremdsprache aus dem 3. und 4. Kurshalbjahr einzubringen. Für Schülerinnen und Schüler, die ihre zweite Fremdsprache erst in Jahrgangsstufe 8 oder 9 begonnen haben, gilt Entsprechendes, jedoch muss die im 1. und 2. Kurshalbjahr zu belegende fortgesetzte Fremdsprache die in Jahrgangsstufe 8/9 begonnene sein.
Künstlerisches Fach (KF): Musik oder Bildende Kunst oder Darstellendes Spiel Zur Erfüllung der Verpflichtungen nach Spalte 7 dürfen alle drei Fächer herangezogen werden. Darstellendes Spiel darf nur als 4. Prüfungsfach oder als Referenzfach der 5. PK gewählt werden.
Zum 2. Aufgabenfeld Mindestens eines der Fächer Politikwissenschaft, Geschichte, Geografie, Sozialwissenschaften, Psychologie, Philosophie oder Wirtschaftswissenschaft muss als Prüfungsfach oder als Referenzfach der 5. PK gewählt werden. Ein Fach des 2. Aufgabenfelds muss vier Kurshalbjahre belegt und in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.
Geschichte oder Politikwissenschaft (Ge/PW) Bei der Wahl von Geschichte als Prüfungsfach oder Referenzfach der 5. PK sind zusätzlich zwei Pflichtgrundkurse Politikwissenschaft (Kurse pw-3 und pw-4) zu belegen und in die Gesamtqualifikation einzubringen, es sei denn, es wird neben Geschichte ein weiteres Fach des 2. AF über vier Kurshalbjahre belegt. Eine Verpflichtung, Kurse dieses weiteren Faches in die Gesamtqualifikation einzubringen, besteht nicht. Bei der Wahl eines der anderen Fächer des 2. Aufgabenfelds als Prüfungsfach oder Referenzfach der 5. PK sind zusätzlich zwei Pflichtgrundkurse Geschichte (Kurse ge-3 und ge-4) zu belegen und in die Gesamtqualifikation einzubringen. Anstelle der beiden zusätzlich belegten Kurse können auch andere in dem jeweiligen Fach belegte Kurse in die Gesamtqualifikation einzeln eingebracht werden (§ 26 Abs. 4 VO-GO).
Zum 3. Aufgabenfeld Naturwissenschaft (NW): Physik oder Chemie oder Biologie Wenn in den Spalten 1 - 5 oder 11 als durchgehend belegte Naturwissenschaft Biologie gewählt worden ist, sind im 1. und 2. Kurshalbjahr oder im 3. und 4. Kurshalbjahr gemäß Spalte 12 zusätzlich zwei Kurse Physik oder Chemie zu belegen und in die Gesamtqualifikation einzubringen.
Sport (Sp): Sportpraxis - Sporttheorie In jedem Kurshalbjahr ist ein Kurs in Sportpraxis zu belegen. Diese Verpflichtung kann nicht mit Kursen in Sporttheorie und mit im Blockunterricht erteilten Kursen erfüllt werden (§ 13 Abs. 3 VO-GO). Für die Abiturprüfung darf Sport nur als Leistungskursfach oder 4. Prüfungsfach oder als Referenzfach der 5. PK gewählt werden. In allen diesen Fällen sind zusätzlich zu den vier Kursen in Sportpraxis zwei Kurse Sporttheorie zu belegen. |
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