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Dienstag, 07. September 2010
Schulordnung Drucken E-Mail
Geschrieben von: Webmaster   
Montag, den 12. Juli 2010 um 13:28 Uhr

Schulordnung der Fritz-Karsen-Schule
(in der Fassung vom Dezember 2005)

Im folgenden Text werden wegen der besseren Lesbarkeit nicht ausdrücklich die männliche und weibliche Form unterschieden. An jeder Stelle sind beide Geschlechter in gleicher und gleichberechtigter Weise gemeint.

Die Schulordnung der Fritz-Karsen-Schule ist auch im Downloadbereich zu finden.

1. Gemeinsames Leben und Arbeiten in der Schule er­for­dern die Ein­hal­tung von Regeln. Vorbildliches Verhalten wird belobigt. Verstöße gegen Geist und Wort­laut der Schul­ordnung werden nicht akzeptiert. Die fol­gen­den Ein­zel­regelungen sollen auch helfen, mit Konflikten in der Schule umzugehen.
Übergeordnete rechtliche Vorschriften (Gesetze, Ver­ord­nungen, Ausführungsvorschriften usw.) werden durch die Schulordnung ergänzt, jedoch nicht ersetzt; im Zweifelsfall gehen die übergeordneten Regelungen vor.
2. Die Schule ist ab 7.30 Uhr für die Schüler geöffnet. Im gebundenen Ganztag endet der Schultag in der Regel um 16.00 Uhr.

Der Aufenthalt in der Schule für die Schüler, die nicht am Ganztagsbetrieb teilnehmen, richtet sich nach ihrem individuellen Stundenplan. In der Regel betreten diese Schüler zu Beginn ihres Unterrichts die Schule und verlassen sie nach Ende ihres Unterrichts.

Das Schulhaus wird in der Regel um 17.00 Uhr ge­schlossen. Für die Früh- und Spätbetreuung gelten be­son­dere Zeiten. Für Sonderveranstaltungen und Sitzungen schulischer Gremien steht an den dafür vereinbarten Tagen das Schulhaus auch nach 17.00 Uhr bis maximal 22.00 Uhr zur Verfügung.
Halten sich Schüler, die nicht am Ganztagsbetrieb teilnehmen, vor ihrem in­di­vi­du­ellen Unterrichtsbeginn oder nach ihrem individuellen Unterrichtsschluss auf dem Schulgelände auf, so geschieht dies außerhalb des Verantwortungsbereichs und ohne Aufsichtspflicht der Schule. Dies gilt auch für die Un­ter­richts­pause zwischen Vormittags- und Nach­mittagsunterricht.
3. Unterrichtsstunden und Pausen richten sich nach folgendem Zeit­plan:

  • 1. Stunde 8.00 bis 8.45
  • 2. Stunde 8.50 bis 9.35
  • 3. Stunde 9.55 bis 10.40
  • 4. Stunde 10.45 bis 11.30
  • 5. Stunde 11.35 bis 12.20
  • 6. Stunde 12.50 bis 13.35
  • 7. Stunde. 13.35 bis 14.20
  • 8. Stunde 14.25 bis 15.10
  • 9. Stunde 15.15 bis 16.00
  • 10. Stunde 16.00 bis 16.45

Der Unterricht beginnt und schließt für alle Beteiligten pünktlich. Wenn bis 10 Minuten nach Stundenbeginn ein Lehrer in einer Lerngruppe fehlt, melden dies die Schüler (in der Regel die Klassensprecher) dem Sekretariat bzw. der Schul­leitung umgehend.
Die Unterrichts- und Pausenzeiten werden von der Schul­konferenz festgelegt.

Die Zeiten des Nachmittagsunterrichts (ab 8. Stunde) können von den unterrichtenden Lehrern in Absprache mit der Schul­leitung und den betroffenen Schülern anders festgelegt werden, sofern keine Kollisionen mit anderen schulischen Ver­an­stal­tungen auftreten.
4. Während der Schulzeit bleiben die Schüler auf dem Schul­ge­lände. Schüler halten sich während der Stunden im Klassen­raum auf, auch dann, wenn kein Lehrer anwesend sein sollte. Die Schüler der Oberstufe sind in ihren Frei­stunden an diese Re­ge­lung nicht gebunden. Ausnahmen sind nur im Rahmen der geltenden Vorschriften (AV Schulpflicht) zulässig. Der Aufenthalt auf Teilen des Schul­hofes und in den Gebäuden kann bestimmten Jahrgängen und Schülergruppen vorbehalten bzw. untersagt werden. Näheres regelt die Ge­samt­konferenz.
5. Findet der Unterricht in einem Fachraum (bzw. einem an­de­ren Raum als dem Klassenraum) statt, versammeln sich die Schü­ler vor Beginn des Unterrichts vor dem Fachraum bzw. dem jeweiligen Gebäudeeingang. Fach­räume werden nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten. Klassenräume werden durch den vorher unterrichtenden Lehrer abgeschlossen. Schüler der Grund- und Mittelstufe be­tre­ten das Oberstufengebäude erst am Ende der großen Pause.

Die von den Fachkonferenzen beschlossenen Regeln zur Fach­raum­be­nutzung sind Bestandteil der Schulordnung.
6. Der Verzehr von Speisen und Getränken (einschließlich Kau­gum­mikauen) sowie die Benutzung von Walkmen sind während des Unterrichts grundsätzlich verboten.  
7. Grundsätzlich verlassen alle Schüler während der großen Pausen das Schulhaus und halten sich auf dem Schulhof auf. Bei Regenpausen bleiben die Schüler im Klassenraum. Abweichungen von diesen Grundsätzen beschließen die Stu­fen­konferenzen. Wer sich nicht den Regeln entsprechend verhält, muss in jedem Fall auf den Hof. In den kleinen Pausen bleiben die Schüler in ihrem Klassenraum.
8. Das Befahren des Schulgeländes ist nicht gestattet. Das Schul­ge­lände ist kein Parkplatz! Liefer- und Baufahrzeuge dürfen im Schritttempo den Schulhof be­fah­ren. Jedoch hat jeglicher Fahrzeugverkehr zu Un­ter­richtsbeginn, während der großen Pausen und bei Un­ter­richts­schluss zu unterbleiben.

In den Feuerwehrzufahrten parkende Fahrzeuge werden kos­ten­pflich­tig abgeschleppt.
9. Fahrräder sind auf dem Schulgelände zu schieben. Das Ab­stell­en von Fahrrädern ist nur auf den dafür vor­ge­sehenen Ab­stell­bereichen und Fahrradständern zu­läs­sig. Das Abstellen von Fahrrädern geschieht auf eigene Gefahr, eine Haftung der Schule bzw. des Landes Berlin ist ausgeschlossen.
10. Bei Feueralarm verlassen alle sofort die Gebäude und be­ge­ben sich an die Sammelplätze.  
11. Wir gehen tolerant und gewaltfrei miteinander um. Verhaltensweisen und Meinungsäußerungen (auch auf Klei­dungs­stücken), die andere beleidigen, diskriminieren, pro­vo­zieren, bedrohen oder gefährden, Gewalt oder Drogen anpreisen oder auf andere Art geeignet sind, tolerantes und friedliches Zusammenleben zu stören, sind nicht zu akzeptieren. Sie sind je nach ihrer Schwere Anlass für Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.
12. Jeder hat sich so zu verhalten, dass er weder sich noch an­de­re gefährdet oder unnötig belästigt. Auseinandersetzungen sind mit friedlichen Mitteln zu führen. Die Anwendung von kör­per­licher Gewalt hat zu unterbleiben. Waffen sind verboten. Das Mitbringen und Weitergeben sowie das Verabreichen von Al­ko­hol und anderen Drogen in der Schule ist verboten. Waffen aller Art hierzu gehören neben Schusswaffen, Messern, Wurfsternen u.ä. auch Tränen- und andere Reizgase sowie Ge­gen­stände, die geeignet sind, sich oder andere ernsthaft zu ver­letzen, steigern die Kon­flikt­bereitschaft und haben in der Schu­le nichts zu suchen. Ihr Mitbringen, ihre Weitergabe und Be­nutz­ung sind streng verboten, auch dann, wenn dies von Eltern an­ders eingeschätzt wird. Das Mitbringen von Laserpointern ist un­ter­sagt.

Werden verbotene Gegenstände dennoch mit in die Schule ge­bracht, sind sie vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat ab­zu­ge­ben. Sie können am Unterrichtsschluss wieder abgeholt wer­den. Gegenstände, deren Mitbringen verboten ist oder die wi­der­recht­lich bzw. Andere gefährdend benutzt werden, werden eingezogen. Sie können am Folgetag abgeholt werden. Bei minderjährigen Schülern werden ein­ge­zogene Gegenstände nur an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Bei Verdacht auf eine strafbare Handlung werden deponierte oder eingezogene Ge­gen­stän­de den Strafverfolgungsbehörden übergeben.

Bei begründetem Verdacht behält sich die Schule Taschenkontrollen vor. Die Benutzung von Mobiltelefonen auf dem Schulgelände ist untersagt. Sofern sie mitgeführt werden, haben sie während der Schulzeit ausgeschaltet in der Tasche zu verbleiben.
13. Das Rauchen auf dem Schulgelände und im Schulhaus ist ver­bo­ten. Das Rauchverbot gilt für alle, also für Schüler, in der Schule Beschäftigte, Eltern und Besucher. Wir bitten alle, auch auf das Rauchen in der unmittelbaren Schulumgebung zu verzichten.
14. Jeder ist verpflichtet, bei begründetem Interesse auf Be­fra­gen seinen Namen - Schüler auch ihre Klasse - zu nennen.  
15. Jeder ist zum sparsamen und schonenden Umgang mit den Ein­richtungen und Mitteln der Schule verpflichtet. Wir ver­mei­den unnötigen Müll. Während der kalten Jahreszeit sind Fenster nur zum kurz­zeitigen Lüften zu öffnen, insbesondere die Außentüren sind in dieser Zeit geschlossen zu halten. Müll wird je nach tech­ni­schem Stand der Entsorgung nach Müllarten getrennt ge­sam­melt.
16. Wer Schäden verursacht, ist zu ihrer Wie­der­gut­ma­chung verpflichtet. Wir wollen eine saubere Schule. Wer Dreck macht, sorgt für dessen Entfernung. Alle helfen aktiv mit, im Schulbereich für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen.

Verschmutzungen, Schmierereien, Sachbeschädigungen oder Zerstörungen sind zu vermeiden und zu verhindern. Lässt sich der Verursacher nicht feststellen, ist jeder zur Beseitigung von Verschmutzungen verpflichtet.
17. Feuerschutzeinrichtungen (Feuermelder, Brand­schutz­klappen, Feuerlöscher, selbst schließende Türen, Notausgänge usw.) dienen dem Schutz aller Menschen, die sich in der Schule aufhalten und müssen deshalb sorgfältig behandelt werden. Missbrauch, Unbrauchbarmachen, Beschädigung oder Zer­stö­rung von Feuerschutzeinrichtungen ist eine Gefährdung aller und aus diesem Grund ein besonders ernstes Fehlverhalten, das grundsätzlich zu Disziplinarmaßnahmen führt.
18. Bei Regelverstößen von Schülern werden Erziehungs- und gegebenenfalls Ordnungsmaßnahmen verhängt. Sie richten sich nach den geltenden rechtlichen Vorschriften des Schulgesetzes und der Ausführungsvorschriften über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Erziehungsmaßnahmen sind in erster Linie als Beitrag zur Besinnung und zur Übernahme der Verantwortung für die Folgen des eigenen Tuns zu sehen:

  • Klärendes Gespräch mit Klassenleiter/ Jahrgangsleiter/Stufenleiter/ Schulleiter,
  • Umsetzen in der Klasse,
  • Unterstützende Tätigkeiten anderer, insbesondere von Konfliktpartnern (z.B. Hilfe bei der Anfertigung von Hausaufgaben, Nachhilfe, Unterstützung bei der Erledigung von Schulpflichten, Beseitigung bzw. Wiedergutmachung eines angerichteten Schadens)
  • Nachbleiben (z.B. Nachmittagsdienste zu Aufräum, Reinigungs- oder Renovierungsarbeiten, Unterstützung des Hausmeisters),
  • Tadel,
  • Zeitweiser Ausschluss aus einer Unterrichtsver-
    anstaltung,
  • Zeitweise Teilnahme am Unterricht einer Parallelklasse.
19. Schüler und Eltern bei Eintritt in die Fritz-Karsen-Schule Kenntnis von der Schulordnung. Die Schulordnung wird im Unterricht in al­ter­san­ge­messener Form behandelt. Dies soll mindestens einmal im Jahr erfolgen.
Beschluss der Schulkonferenz vom 5. April 1995,
Änderungen vom 22. Sept. 1999, 30. Sept. 2004, 28. April 2005, 28. Aug. 2005, 1. Dez. 2005